Rechtsprechung
LG Verden, 18.07.2014 - 2 KLs 4/14 |
Verfahrensgang
- LG Verden, 18.07.2014 - 2 KLs 4/14
- BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 07.06.2017 - 5 U 13/16
Haftung des Versicherungsnehmers wegen Mitwirkung an Täuschungshandlungen beim …
Die Versicherungsmakler Ka. und Mi. sind mit Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.06.2014 - 2 KLs 4/14 - wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges zu Lasten u.a. der Klägerin jeweils zu Gesamtfreiheitsstrafen von 4 Jahren und 2 Monaten (Mi.) bzw. 5 Jahren und 4 Monaten (Ka.) verurteilt worden.Die Klägerin hat unter Bezugnahme auf die Feststellungen im Strafurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.06.2014 - 2 Kls 4/14 - (Bl. 101, 106 d.A.) behauptet, auch der Abschluss des streitgegenständlichen Versicherungsvertrages sei im Rahmen des betrügerischen "Provisionskarussells" der Versicherungsmakler Ka. und Mi. erfolgt.
Dass die Versicherungsmakler Ka. und Mi. bei Abschluss des streitgegenständlichen Versicherungsvertrages - als beihilfefähige Haupttat - einen Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der Klägerin begangen und diese damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben, steht aufgrund der Feststellungen des von der Klägerin in Bezug genommenen Strafurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 13.06.2014 - 2 KLs 4/14 - und der ebenfalls von der Klägerin in Bezug genommenen Angaben des - zwischenzeitlich verstorbenen - Versicherungsmaklers Ka. in seiner verantwortlichen Vernehmung außer Zweifel.
- FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 89/17
Rechtmäßige Heranziehung zur Tabaksteuer für geschmuggelte Zigaretten
Nach den Feststellungen des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Osnabrück (Geschäftszeichen 2 KLs 4/14) habe sich der Kläger einer Steuerhinterziehung in einem Fall schuldig gemacht, wobei in 2 weiteren Fällen das Verfahren nach § 154 StPO vorläufig eingestellt worden sei, weswegen er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt worden sei, die zur Bewährung ausgesetzt worden sei.